Zeltplatzordnung

Bei Zuwiderhandlungen und Nichteinhaltung erfolgt ein sofortiger Platzverweis.

Öffnungszeiten:

Der Zeltplatz ist für VVK-Tickets vom 13.07. (12.00 Uhr) bis 16.07.2023 (11.00 Uhr) geöffnet.
Während dieser Zeit darf der Zeltplatz bedingt mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

 

Anreise / Fächenzuteilung:

Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes.

Die Zuteilung der Park- und Campingflächen erfolgt NUR durch das Ordnungspersonal/Security.

Es ist darauf zu achten, dass ein Sicherheitsabstand zwischen den Zelten eingehalten wird.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei dem Veranstaltungsgelände um Wiesen- und Ackerflächen handelt.

Die Befahrbarkeit des Geländes kann wetterbedingt eingeschränkt bzw. erschwert sein.

 

Parken:

Die Ordner in den farbigen Westen haben den Überblick, was sie sagen gilt, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Bitte haltet eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei, denn auch ihr könntet betroffen sein. Auf dem Parkplatz gilt die StVO, das heißt Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Start- und Landebahn:

Das Betreten und Befahren der Start- und Landebahn ist strikt verboten.

Auf den ausgeschilderten Bereichen besteht Lebensgefahr.

 

Rettungswege:

Es sind alle Flucht- und Rettungswege zum Befahren für die Feuerwehr

oder Rettungskräfte bzw. den Notarzt, zu jeder Zeit entsprechend freizuhalten.


Glasflaschenverbot:

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt striktes Verbot von Glasflaschen jeder Art.
Dies wird bei der Ankunft und auf dem Zeltplatz kontrolliert.
Mitgeführte Glasflaschen werden euch abgenommen.

 

Fotos / Medien:

Die Rechte für Fotos oder sonstige Medien, welche durch von uns beauftragte Fotografen oder andere Medienpartner erstellt wurden, liegen beim Veranstalter.
Jeder Besucher erklärt sich mit Zutritt zum Gelände bzw. Erwerb eines Tickets damit einverstanden.
Somit kann der Veranstalter frei über die Nutzung der erstellten Medien, abgelichteter Fahrzeuge oder Personen entscheiden.
Bsp. hierfür können sein: Nutzung von Bildern auf Printmedien oder in öffentlichen Medien (zum Bsp. Facebook, Webseite des Veranstalters, etc.)
Somit stellt die Verwendung der o.g. Medien keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

 

Zelte:

Es dürfen nur normale Personenzelte und Pavillons aufgebaut werden.

Diese müssen gegen Wind, über Heringe oder Befestigungen im Boden gesichert werden.

Bauabnahmepflichtige Bauten aller Art sind untersagt.

 

Radios, Fernseher, Soundsysteme:

Bei der Benutzung von Radios, Fernseher, CD-Player usw. ist darauf zu achten, dass die anderen Besucher des Veranstaltungsgeländes nicht gestört werden.
Der Aufbau und Einsatz von professionellen Beschallungs-Anlagen, Beleuchtungsanlagen oder ähnlichem ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen und Nichteinhaltung kann die komplette Musikanlage durch den Veranstalter sichergestellt werden oder es erfolgt ein sofortiger Platzverweis.

 

Grillen / Feuer:

Das Grillen mit Drei-Bein-Grills unter Aufsicht ist erlaubt.
Das Verwenden von Spiritus, Benzin und anderen brennenden Substanzen und Flüssigkeiten ist strengstens untersagt.

Es ist verboten, glühende Kohle auf den Rasen oder in Mülleimer und Container zu entsorgen.

Lagerfeuer aller Art sind untersagt. Das gilt auch für Feuerschalen oder Grills.
Benzinkanister sind nur in 5L Größe zugelassen. Pro Person ist 1 Kanister gestattet.

Die Kanister sollten AUSSCHLIESSLICH zum betanken des Mopeds verwendet werden.

 

Sauberkeit:

Der Standplatz ist während der Veranstaltung sauber zu halten und der Müll in Mülltüten und in die dafür bereitgestellten Müllcontainer zu entsorgen. Sollten einige Besucher dem nicht nachkommen so müssen diejenigen mit einem Platzverweis rechnen.

An der Kasse erhalten alle Besucher einen Müllsack gegen eine Müllgebühr von 5,00 €. Nach der Veranstaltung (Sonntag) sind die Abfälle an der zentralen Müllabgabestelle zu entsorgen.

 

Wasser / Sanitäranlagen:

Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte geht sparsam damit um.

Die zur Verfügung gestellten Duschen und Toiletten sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.

 

Tiere:

Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ist grundsätzlich untersagt.

 

Fahrzeuge:

Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Fahrzeuge, die auf Flucht- und Rettungswegen oder durchfahrtsbehindernd parken, können ohne Ankündigung abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen trägt der Verursacher.

Das Fahren mit Autos, Motorrädern und Quads ist auf dem kompletten Veranstaltungsgelände untersagt.

Diese Fahrzeuge dürfen lediglich zum Befahren und Verlassen des Geländes genutzt werden.

Außerdem dürfen sämtliche Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) die Platzwege befahren.
Das Fahren im Publikumsbereich/ Bühnenbereich, schneller als 5km/h, ist strengstens untersagt und führt einen sofortigen Platzverweis mit sich. Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss ist untersagt und kann einen Platzverweis bedeuten.
Für eventuelle Schäden und Verschmutzungen an den Fahrzeugen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Denkt an Eure Sicherheit und die der anderen Gäste, denn jeder möchte das GESAMTE Wochenende feiern.

 

Ab 20.00 Uhr ist das Fahren behördlich untersagt.

Das bedeutet - striktes FAHRVERBOT.

 

 

Diebstahl / Straftaten / Vandalismus:

Sämtliche Versuche des Diebstahls von Eigentum des Veranstalters oder der Gäste und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bringt einen sofortigen Platzverweis sowie die strafrechtliche Verfolgung in Form einer Anzeige mit sich. Der Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises und auf erneuten Einlass ist ausgeschlossen.

Außerdem sind mutwillige Beschädigungen sämtlicher Gegenstände untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

 

ESD / Auspuffanlagen:

Eure Endschalldämpfer erfüllen einen besonderen Zweck!
Diese dürfen während der gesammten Dauer der Veranstaltung nicht entfernt werden!
Das heißt, Eure Auspuffanlagen bleiben komplett.
Bei Zuwiderhandlungen und Nichteinhaltung erfolgt sofortiger Platzverweis.

 

Sicherheit und Ordnung:

Das Graben von Löchern jeglicher Tiefe und Größe ist verboten.

Die entstehenden Kosten zur Beseitigung von Gräben und deren Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

Es ist dem Personal des Veranstalters und den Anordnungen der Ordnungskräfte/Security jederzeit ohne Wiederspruch Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen und Nichteinhaltung erfolgt sofortiger Platzverweis.

 

Der Veranstalter bzw. das Platzpersonal sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

Die Benutzung aller Einrichtungen des Festivalzeltplatzes geschieht auf eigene Gefahr.

Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden.